Pflege zu Hause

 

 

Die häusliche Pflege

Die von der Pflegekasse übernommenen Leistungen, die als Sachleistung (von einem Pflegedienst) in Anspruch genommen werden können, sind auf folgende Höchstwerte begrenzt, der Fachausdruck ist “gedeckelt”:

-  384,- € in der Pflegestufe I
-  921,- € in der Pflegestufe II
- 1432,- € in der Pflegestufe III

in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1918 € monatlich gewährt werden können. Voraussetzung ist, dass ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt

Das Pflegegeld
§ 37 Abs. 1 SGB XI bestimmt, dass Pflegebedürftige anstelle der Pflegesachleistung auch Pflegegeld beantragen können. Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt und beträgt:

205,- € in der Pflegestufe I,
410,- € in der Pflegestufe II,
665,- € in der Pflegestufe III.

Der Pflegebedürftige erhält Pflegegeld, wenn er die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellt. Dies geschieht durch eine Pflegeperson, in der Regel einer/s Angehörigen.

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