Betreutes Wohnen
Eine Sonderform der Ambulanten Pflege. Hier haben Sie den ambulanten Pflegedienst direkt auf Abruf in Ihrer Nähe. Mit der Auswahl einer solchen Wohneinheit legen Sie sich in der Regel auch gleichzeitig für den Sie versorgenden Ambulanten Dienst fest.
Die Bedingungen, Ausstattung und Umfeld sind von Einrichtung (Wohnanlage) zu Einrichtung sehr unterschiedlich. Auch spielt hier bei der Auswahl die Lage und Region eine ausschlag- gebende Rolle. Pauschale Urteile sind deshalb sehr schwierig. Falls für Sie diese Art des Wohnens in Erwägung gezogen wird, sollten Sie unter allen Umständen vor einem Vertrags- abschluss mindestens einmal für wenigstens eine Woche Probewohnen. Wird die Möglich- keit des Probewohnens nicht angeboten, sollten Sie sehr skeptisch werden.
Für das betreute Wohnen in einer Gemeinschaftswohnanlage gelten bezüglich der Leistungen von der Pflegeversicherung die selben Voraussetzungen und Zahlungslimits wie bei der Pflege zu Hause.
Siehe unter Pflege zu Hause
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